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Allgemeine Mietbedingungen emile weber

Mietunternehmen (der "Vermieter"):

Voyages Emile Weber s.à r.l.
Adresse: 15, Rue d’Oetrange, L-5411 Canach
Telefon: 00352-35 65 75 – 1
Umsatzsteuer-ID: LU 11593456
Handelsregister Luxemburg N° B16639

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter für die im Mietvertrag festgelegte Dauer und Nutzungsbedingungen ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, einen Mietpreis sowie alle sonstigen Kosten zu entrichten, die während der/durch die Nutzung des Fahrzeugs anfallen.

1.2. Bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erstellen der Vermieter und der Mieter zusammen ein Übergabe-/Rückgabe Protokoll des Fahrzeugs, das Bestandteil des Vertrags ist.

2. Buchungs- und Zahlungsmodalitäten

2.1 Die Reservation erfolgt durch die Onlinebuchung, per E-Mail oder telefonisch. Danach erhält der Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail.

2.2. Die Reservierung ist erst nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und der Zahlung des Gesamtbetrags verbindlich.

3. Preis

3.1. Der Mietpreis entspricht dem im Mietvertrag festgelegten Betrag, der sich nach der Kategorie des Fahrzeugs, dem gewählten Mietzeitraum sowie den ausgewählten Zusatzleistungen richtet. Der Mietpreis deckt auch eine Versicherung gemäss Punkt 8. dieser Allgemeinen Mietbedingungen sowie die Wartungskosten ab, die sich aus einer normalen/treuhänderischen Nutzung des Fahrzeugs ergeben.

3.2. Alle zusätzlichen Kosten/Auslagen im Zusammenhang mit der Vermietung des Fahrzeuges, insbesondere Treibstoff, Mautgebühren, Bußgelder oder Gerichtsverfahren, gehen zu Lasten des Mieters.

4. Übergabe/Rückgabe des Fahrzeugs

4.1. Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in den Räumlichkeiten des Vermieters zu dem im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt.

4.2. Der Mieter ist zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs verpflichtet, seinen Personalausweis und seinen gültigen Führerschein der Klasse B, der für die Dauer der Vermietung des Fahrzeugs gültig ist, vorzulegen, andernfalls wird dem Mieter die Bereitstellung des Fahrzeugs verweigert. Dokumente sind in der Originalfassung einzureichen, Kopien sind nicht zulässig.

4.3. Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt nur nach Voranmeldung. Das Fahrzeug wird gewaschen, gereinigt und mit Kraftstoff gefüllt übergeben.

4.4. Der Vermieter und der Mieter werden ein Protokoll über die Übergabe des Fahrzeugs erstellen, in dem auf mögliche Schäden am Fahrzeug hingewiesen wird. Dieses Übergabeprotokoll wird vom Vermieter sowie vom Mieter unterzeichnet und ist Bestandteil des Mietvertrags.

4.5. Der Mieter gibt das Fahrzeug in dem Zustand zurück, der in dem Übergabeprotokoll festgestellt wurde. Der Mieter stellt bei der Rückgabe sicher, dass sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befindet und der Tank des Fahrzeugs voll ist, andernfalls werden dem Vermieter die Kosten der Tankfüllung, sowie 10 EUR Gebühren berechnet.

4.6. Alle bei der Rückgabe festgestellten Schäden am Fahrzeug gehen zu Lasten des Mieters. Die Beweislast dafür, dass die Beschädigung nicht auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, liegt beim Mieter. Schäden oder das Fehlen eines Teils des Fahrzeugs werden in Rechnung gestellt.

4.7. Wenn der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückbringt, ist der Vermieter berechtigt, eine Nutzungsgebühr in Höhe des vereinbarten Mietpreises für den die Vertragslaufzeit übersteigenden Rückhaltezeitraum zu verlangen. Darüber hinaus kann der Vermieter Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend machen.

4.8. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. Das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs erstreckt sich nur auf den im Mietvertrag vereinbarten Nutzungszeitraum. Die weitere Nutzung nach Ablauf der Mietzeit führt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrags, selbst wenn der Vermieter keine ausdrücklichen Einwände erhebt.

4.9. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums führt nicht zu einer Minderung der im Mietvertrag vereinbarten Miete.

5. Pflichten des Mieters

5.1. Das Fahrzeug darf - außer in dringenden Fällen - nur vom Mieter selbst oder vom (von den) im Mietvertrag angegebenen(n) Fahrer(n) gefahren werden; gegebenenfalls hat der Mieter die Verpflichtung, am Tag der Übergabe dem Vermieter deren genauen Namen und Anschriften mitzuteilen und Kopien ihres Personalausweises sowie ihres Führerscheins auszuhändigen. Der Mieter muss sicherstellen, dass die anderen Fahrer das Fahrzeug bedienen können und keine Fahrverbote gegen sie verhängt sind.

5.2. Die Nutzung des Fahrzeugs ist auf die private Nutzung, die als «normal» gilt, beschränkt, wobei die gewerbsmäßige Nutzung verboten ist. Eine Weitervermietung ist ebenfalls verboten.

5.3. Reisen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation sowie im Vereinigten Königreich und in Andorra sind im Allgemeinen im Rahmen der Vermietung des Fahrzeugs erlaubt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vorgesehen ist. Bei jeder Reise in Länder, die nicht in der oben genannten Aufzählung aufgeführt sind, muss der Mieter die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters erhalten haben.

5.4. Der Mieter ist verpflichtet, sich im Falle eines Schadens oder eines Unfalls unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Dieser informiert den Mieter über das weitere Vorgehen und führt ihn in eine Partnergarage, um das Fahrzeug zu reparieren. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters selbst vorzunehmen.

5.5. Im Mietfahrzeug darf nicht geraucht werden. Falls das Rauchverbot im gemieteten Fahrzeug nicht eingehalten wird, werden 500 Euro, zum Ausgleich von Belästigungen und zur professionellen Reinigung von Rauchspuren, in Rechnung gestellt.

6. Stornierung durch den Mieter - Nichterscheinen des Mieters

6.1. Der Vermieter hat das Recht, dem betreffenden Mieter im Falle einer, selbst teilweisen, Annullierung durch den Mieter eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro pro Buchung in Rechnung zu stellen. Auch wenn der Mieter die Möglichkeit hat, den Mietvertrag vor Beginn des Mietverhältnisses zu kündigen, ist er verpflichtet, Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Gesamtpreis pauschal zu zahlen, und zwar unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Kündigung.

 

Bis zu 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses: 50€

Ab 7 Tagen oder Nichterscheinen: 25% des Mietpreises

 

*Nichterscheinen des Mieters oder Verweigerung der Übergabe des Fahrzeugs bei ungültigen Ausweispapieren des Mieters.

 

6.2. Die Stornierungsgebühren gelten auch für Stornierungen von zusätzlich gebuchten Leistungen (Schneeketten, Vignette,…).

6.3. Bei der Berechnung der Entschädigung wird der Tag des Eingangs der Annullierungsmeldung beim Vermieter berücksichtigt. Die Annullierung durch den Mieter muss schriftlich erfolgen.

7. Stornierung durch Vermieter

7.1. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag unverzüglich zu kündigen, wenn der Mieter oder eine seiner Begleitpersonen nach der Übergabe des Fahrzeugs auch nach einer Mahnung die vereinbarten Vertragsbedingungen erheblich stören, eine

Verhaltensweise haben, die für den Vermieter und/oder die anderen Beteiligten eine Weiterführung des Mietvertrags untragbar macht, oder wenn der Mieter/Begleiter sich nicht an objektiv gerechtfertigte Regeln hält. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Mietvertag zu kündigen und die unverzügliche Rückgabe des Mietwagens in seine Räumlichkeiten zu fordern, unter Wahrung seines Rechtes auf Zahlung des im Mietvertrag angegebenen Gesamtpreises, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.

7.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag vor der Übergabe des Fahrzeugs zu kündigen. Ist die Annullierung nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen, so werden alle bereits in direktem Zusammenhang mit der Bestellung geleisteten Zahlungen dem Mieter nach Annullierung des Vertrags erstattet.

8. Versicherung

8.1. Im Mietpreis inbegriffen ist eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung (500 €) für das Fahrzeug.

8.2. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die vorsätzliche Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere bei Beschädigungen, die durch die Benutzung des Mietfahrzeugs durch einen unbefugten Fahrer oder die Benutzung des Mietfahrzeugs zu verbotenen Zwecken verursacht werden.

8.3. Die vorzeitige Rückgabe des Mietfahrzeuges am Standort oder in dessen Nähe erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die bis zum vereinbarten Ende des Mietzeitraums entstehen.

8.4. Persönliche Gegenstände des Mieters sind nicht durch die Versicherung des Vermieters gedeckt.

 

9. Geolokalisierung der Fahrzeuge

9.1. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Mietfahrzeug mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet ist. Dieses System ermöglicht die Erfassung der zurückgelegten Geschwindigkeiten und Strecken (Ortung) und dient zur Erfassung der Betriebsdaten des Fahrzeugs. Alle Daten werden streng vertraulich und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Punktes 10. dieser Allgemeinen Mietbedingungen verarbeitet.

10. Verarbeitung personenbezogener Daten

10.1. Jeder Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kann die Erhebung personenbezogener Daten durch den Vermieter beim Mieter beinhalten, deren Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrages und/oder die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. In solchen Fällen können die Daten vom Vermieter verarbeitet, gespeichert und archiviert oder sogar an Dritte oder Unterauftragnehmer weitergegeben werden. Jede Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem luxemburgischen Recht und dem Recht der Europäischen Union, insbesondere der Allgemeinen Verordnung

über den Schutz personenbezogener Daten (Nr. 679/2016/EU).

10.2. Sofern nicht anders angegeben, umfassen diese Angaben den Namen des Mieters oder seines/seiner Vertreter (falls es sich um eine juristische Person handelt), eine Korrespondenzpostanschrift, eine Rechnungsadresse, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Wenn dies jedoch für die Vertragserfüllung erforderlich ist, können die vom Mieter zu übermittelnden Informationen umfangreicher sein.

10.3. Der Zugang zu diesen Daten wird gesichert sein, und der Vermieter unterrichtet den Mieter über jede Verletzung seiner Rechte gemäß den Bestimmungen dieses Punktes.

10.4. Der Mieter erklärt darüber unterrichtet worden zu sein, dass er einerseits gemäß den im Großherzogtum Luxemburg geltenden Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten und deren Berichtigung erhält und andererseits das Recht hat, die Verarbeitung seiner Daten abzulehnen, mit der Folge, dass sich der Vermieter dann das Recht vorbehält, den Abschluss des Vertrags mit dem Mieter abzulehnen, wenn diese Daten für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind.

10.5. Die Daten können während der gesamten Laufzeit des Vertrags und zehn (10) Jahre nach Ablauf des Vertrags gespeichert werden, unbeschadet etwaiger Verjährungsfristen, gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften, die eine längere Aufbewahrungsfrist vorschreiben.

11. Verjährungsfrist bei Reklamation

11.1. Reklamationen wegen unzureichender Leistungen - ausser Personenschäden - sind vom Mieter innerhalb von dreiβig (30) Tagen (es gilt der Poststempel) nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe des Mietwagens an den Vermieter einzureichen. Dem Mieter kann eine längere Frist eingeräumt werden, wenn er nachweisen kann, dass eine solche Fristverlängerung gerechtfertigt ist.

11.2. Das Recht des Mieters gemäß Punkt 11.1. zu reklamieren - außer bei Personenschäden – verjährt sich in der Regel ein Jahr nach Ablauf des Mietverhältnisses.

12. Schlussbestimmung

12.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Mietbedingungen zu ändern. Änderungen können dem Mieter nur entgegengehalten werden, wenn der Mieter vor Abschluss des Mietverhältnisses schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wurde.

 

13. Anwendbares Recht

13.1 Das luxemburgische Recht ist für diese Allgemeinen Mietbedingungen und für die geschlossenen Mietverträge anwendbar.

14. Beilegung von Streitigkeiten

14.1. Streitigkeiten aufgrund dieser Allgemeinen Mietbedingungen oder der Gültigkeit, der Auslegung, Durchführung oder Kündigung des zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrags unterliegen der Mediationsverordnung des Centre de Médiation Civile et Commerciale (CMCC) Luxemburg, dem die Parteien in diesem Fall mit der Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung gemäß Artikel 1251-9 der neuen Zivilprozessordnung beitreten.

14.2. Gemäß Artikel 1251-9 der neuen Zivilprozessordnung setzt die Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung die Verjährung während der Mediation aus.

14.3. Die in diesen Allgemeinen Mietbedingungen vorgesehene Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation gilt als erfüllt, und die Mediation gilt als beendet im Sinne des Artikels 1251-5 Absatz 2 Satz 3 der neuen Zivilprozessordnung, wenn am Ende der ersten Anhörung vor dem Mediator die Parteien oder eine von ihnen beschließt, ihre Beilegung der Streitigkeit nicht mehr durch Mediation fortzusetzen.

14.4. Falls eine Mediation gemäß der Mediationsverordnung des Centre de Médiation Civile et Commerciale (CMCC) in Luxemburg eine Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter nicht beilegen kann, werden die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg ausschließlich für die Behandlung und Beilegung dieser Streitigkeit zuständig sein

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