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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Busanmietungen von emile weber

Busvermietungsunternehmen

Voyages Emile Weber s.à r.l.
Adresse: 15, Rue d’Oetrange, L-5411 Canach
Telefon: 00352-35 65 75 – 1
Umsatzsteuer-ID: LU 11593456
Handelsregister Luxemburg N° B16639

1. Gegenstand des Busvermietungsvertrages

1.1. Der Kunde unterzeichnet zusammen mit dem Busvermietungsunternehmen den Vertrag in seinem und dem Namen seiner Begleiter unter den hier folgenden Bedingungen der Vertrag erstreckt sich auf die Vermietung von Bussen, Reise- oder Kleinbussen mit oder ohne Fahrer.  

2. Bestellung, Angebot und Abschluss des Busvermietungsvertrages (Reservierung)

2.1. Die Bestellung durch den Kunden kann per Telefon oder schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder mit Hilfe des dazu auf der Webseite des Unternehmens vorgesehenen Formulars erfolgen.

2.2. Nachdem die Bestellung erfolgte, unterbreitet das Unternehmen dem Kunden ein Angebot unter Berücksichtigung der Informationen/geäußerten Wünsche des Kunden.

2.3. Nach Erhalt des Angebotes hat der Kunde während der auf dem Angebot angegebenen Frist Zeit, um dieses anzunehmen. Nach Ablauf der Frist ist das Angebot ungültig und wird vom Unternehmen als abgelehnt angesehen.

2.4. Nimmt der Kunde das Angebot in der vorgegebenen Frist an, so muss er dieses unterzeichnen und an das Unternehmen zurückschicken - Vorgang, der gleichbedeutend mit einer Bestätigung ist, sodass als Schlussfolgerung ein Vermietungsvertrag zwischen dem Busvermietungsunternehmen und dem Kunden entsteht. Eine schriftliche Bestätigung, die gleichbedeutend mit einer Reservierung ist, wird im Anschluss vom Unternehmen aus an den Kunden geschickt; falls der Kunde jedoch keine schriftliche Bestätigung von Seiten des Unternehmens aus erhält, so muss er die Reservierung als nicht bestätigt ansehen.

2.5. Sämtliche vom Kunden durch die Bestellung angefragten Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche müssen schriftlich vereinbart werden - andernfalls haben diese keine bindende Wirkung. Gäbe es Widersprüche zwischen dem Inhalt der Bestellung und dem der Bestätigung, so überwiege der Inhalt der Bestätigung.

3. Änderungen der Bestellung nach Erhalt der Bestätigung

3.1. Durch den Kunden angefragte Änderungen nach Unterzeichnung des Busvermietungsvertrages sind nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Busvermietungsunternehmen möglich.

3.2. Falls das Unternehmen dazu verpflichtet ist, Änderungen vorzunehmen wegen ihr aufgezwungener Umstände jedweder Art, obliegt es dem Unternehmen, den Kunden darüber zu unterrichten; darüber hinaus dürfen diese Umstände nicht von einer unannehmbarer Eigenschaft für den Kunden sein.

4. Sichergestellte Leistungen durch das Busvermietungsunternehmen

4.1. Das Unternehmen stellt nur die im Angebot, beziehungsweise in der Vermietungsbestätigung, ausdrücklich angegebenen Leistungen sicher. Diese sind:1. Die gewünschten, beziehungsweise höheren, in Absprache mit der internen Organisation des Unternehmens, Kategorie Bus sowie Platzkapazität im Bus; 2. Die Ausführung des Transportes vom Abfahrtspunkt zum Ankunftspunkt; 3. Die strenge Einhaltung der europäischen Regelungen hinsichtlich Fahrtzeiten, täglicher Arbeit, Ruhephase der Fahrer und der Verkehrsordnungen; 4. Der Transport des Kundengepäcks.

4.2. Andere Leistungen, die nicht im Angebot oder der Bestätigung angegeben wurden, fallen jedoch nicht unter jene, die vom Unternehmen sichergestellt werden.

5. Zahlungen

5.1. Der Preis der Vermietung ist jener, der in der Bestätigung angegeben wurde. Dieser Preis beinhaltet die Beförderung(en) im Bus, Reise- oder Kleinbus mit oder ohne Fahrer sowie den Service und die anfallenden Gebühren.

5.2. Eine Anzahlung, die vom Unternehmen betreffend jedem einzelnen Angebotes errechnet wird, muss vom Kunden vor der Ausführung des Vertrages bezahlt werden, falls nicht ausdrücklich etwas anderes unter den Parteien im Voraus vereinbart wurde.

5.3. Der Restbetrag der Vermietung muss vom Kunden innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung beglichen werden, falls nicht ausdrücklich etwas anderes unter den Parteien im Voraus vereinbart wurde.  

5.4. Zusätzliche Kosten, die durch Änderungen der Bestellung nach der Reservierung durch den Kunden entstehen, sind vom Kunden selbst zu bezahlen.

5.5. Bei Beschädigungen oder Verunreinigungen im oder an den Bussen, Reise- oder Kleinbussen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verschuldet wurden, sind die anfallenden Reparatur- oder Reinigungskosten vom Kunden zu bezahlen.

5.6. Bei Nichtzahlung der Busvermietungsrechnung behält sich das Unternehmen das Recht vor, die anfallende Summe per Rechtsweg einzufordern.

5.7. Eintrittskarten oder persönliche Ausgaben des Kunden sind nicht im Vermietungspreis inbegriffen.

6. Preisänderungen

6.1. Wenn nichts anderes im Voraus vereinbart wurde, behält sich das Unternehmen ausdrücklich das Recht vor, den Preis der Vermietung zu erhöhen, falls die Transportkosten der Vermietung (Kraftstoffpreis, Unterbringung des Fahrers, Parkplatzkosten, Straßengebühren, usw.) von einer bei der Reservierung nicht vorhersehbaren Preisanhebung betroffen sind; in diesem Fall und nachdem der Kunde darüber unterrichtet worden ist, ist diese Preisanhebung vom Kunden zu bezahlen.

7. Ersatzkunde

7.1. Der Kunde kann sich bis zum Beginn des Transfers durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Anforderungen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, die dem Dritten die Teilnahme/Abfahrt untersagen. Der Kunde sowie der Dritte haften dem Unternehmen als Gesamtschuldner für den Busvermietungspreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt zum Transfer

8.1. Im Falle eines Rücktritts (auch bei Teilstornierungen) durch den Kunden berechnet das Unternehmen dem betreffenden Kunden pro Reservierung eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 30,00 bei einem Transfer von mehreren Tagen und € 15,00 bei einem Tagestransfer. Nach dem jederzeit von dem Transfer möglichen Rücktritt ist der Kunde dazu verpflichtet, grundsätzlich pauschal nachstehende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtvermietungspreis und je nach Rücktrittszeitpunkt zu zahlen:

Tage                         Stornokosten
90-32                        10 %
31-22                        30 %
21-07                        60 %
06-01                        90 %
Nichtantritt*           100 %
(*Nichtantritt oder Ausschluss der Reise aufgrund ungültiger Ausweispapiere des Kunden).

8.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Unternehmen. Der Rücktritt durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.

9. Kündigung bei schwerer Störung durch den Kunden oder seiner Begleiter

9.1. Das Unternehmen kann den Busvermietungsvertrag fristlos kündigen, falls der Kunde oder einer seiner Begleiter trotz Abmahnung den Transfer erheblich stört, sodass seine weitere Teilnahme am Transfer für das Unternehmen und/oder die übrigen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde oder einer seiner Begleiter sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Unternehmen steht in diesem Fall der Transferpreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Busvermietungsleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

10. Rücktritt des Unternehmens

10.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vor Transferbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Rücktritt durch das Unternehmen nicht durch den Kunden verschuldet ist, werden alle geleisteten Zahlungen, die im direkten Zusammenhang mit der Bestellung sind, nach Vertragsauflösung an den Kunden zurückgezahlt. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz, falls der Vertrag vor Transferbeginn aus folgenden Gründen aufgelöst wird:

-Annullierung infolge höherer Gewalt, d.h. infolge anormaler, unvorhersehbarer und gegenüber dem sich darauf Berufenden äußeren Umstände, die trotz aller Gewissenhaftigkeit nicht verhindert werden konnten.

11. Kündigung infolge höherer Gewalt

11.1. Falls vor Transferbeginn eine wesentliche Vertragsleistung durch ein dem Unternehmen gegenüber äußeres Ereignis unmöglich wird, so hat der Kunde, der gebührend darüber informiert wurde, das Recht, vom Vertrag innerhalb von sieben Tagen zurückzutreten oder sich ohne Aufpreis für eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die ihm vom Unternehmen angeboten wird, zu entscheiden. Sollte sich der Kunde für den Rücktritt vom Vertrag entscheiden, werden ihm alle bereits gezahlten Beträge innerhalb eines Zeitraums von einem Monat ohne Aufpreis zurückerstattet. Bei einer minderwertigen Ersatzleistung hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschieds.

12. Transportmängel, Obliegenheiten des Kunden, Rechte des Kunden

12.1. Sollte während des Transfers eine wesentliche Vertragsleistung, weshalb auch immer, nicht erbracht werden können, so wird das Unternehmen, sofern es diesem möglich ist, eine zumindest gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Im Falle einer höherwertigen Ersatzleistung übernimmt das Unternehmen die Kosten des Aufpreises; im Falle einer Minderleistung wird der Preisunterschied zwischen der ursprünglich vorgesehenen und der erbrachten Leistung erstellt. Im Falle der Unmöglichkeit für das Unternehmen, eine Ersatzleistung anzubieten, oder falls der Kunde aus einem triftigen Grund die angebotene Ersatzleistung nicht annimmt, hat das Unternehmen die Verpflichtung, dem Kunden und seinen Begleitern ein geeignetes Beförderungsmittel zur Heimkehr zur Verfügung zu stellen. Die im Vertrag vorgesehenen und durch das Unternehmen gelieferten Leistungen bis zum Augenblick der Heimkehr sind in diesem Fall vom Kunden zu bezahlen.

12.2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, ohne jegliche vorherige Maßnahme des Unternehmens, sich selbst über die Formalitäten hinsichtlich Reisepass, Visa, Fremdwährungen, Zölle sowie Gesundheit/Hygiene ihn während des Transports betreffend zu informieren und sich diesen anzupassen.

12.3. Während der Fahrt müssen der Kunde und seine Begleiter den Anweisungen des Bordpersonals (Fahrer, Reiseführer, usw.), die die Fahrt begleiten, ausdrücklich Folge leisten. Falls der Kunde oder seine Begleiter dies nicht tun, so hat das Unternehmen das Recht, die störenden Personen von der Fahrt auszuschließen, falls diese eine Gefahr für die weitere Fahrt darstellen. Beschwerden des Kunden gegen das Unternehmen sind in diesem Fall unzulässig.

13. Haftungsbeschränkungen

13.1. Die vertragliche Haftung des Unternehmens für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Busvermietungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden oder seiner Begleiter nicht durch den Kunden selbst, einen seiner Begleiter, einen Dritten oder infolge höherer Gewalt vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

13.2. Die Ausführung des Transports nach den geltenden nationalen, europäischen und internationalen Rechtsbestimmungen obliegt der Verantwortung des Unternehmens.

13.3. Gelten für eine zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich das Unternehmen gegenüber dem Kunden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

13.4. Das Busvermietungsunternehmen kann nicht haftbar für das Benehmen des Kunden oder seiner Begleiter während der Fahrt gemacht werden – die Verantwortung obliegt dem Kunden selbst oder seinen Begleitern.

14. Mitwirkungspflichten des Kunden

14.1. Wenn nichts anderes vermerkt ist, ist der Kunde dazu verpflichtet, dem Unternehmen das endgültige Programm des Transfers sowie die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor der Abfahrt mitzuteilen.

14.2. Während der Fahrt ist der Kunde dazu verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten, im Falle von Streitigkeiten zwischen seinen Begleitern und dem Bordpersonal die Funktion eines Vermittlers zwischen den Parteien auszufüllen.

15. Gepäck des Kunden

15.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Unternehmen vor der Abfahrt mitzuteilen, welche Arten von Gepäck auf der Fahrt transportiert werden sollen, sodass sich das Unternehmen dementsprechend bestens vorbereiten kann.

15.2. Die Sorgfaltspflicht hinsichtlich des Gepäcks obliegt dem Kunden.  

15.3. Beim Ein- und Ausladen des Gepäcks kann das Unternehmen im Falle eines Diebstahls nicht haftbar gemacht werden.  

16. Verarbeitung personenbezogener Daten

16.1. Ein zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter geschlossener Vertrag kann die Bedingung voraussetzen, dass der Reiseveranstalter vom Reisenden personenbezogene Daten erhebt, deren Verarbeitung für die Vertragserfüllung und / oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. In diesem Fall können die Daten vom Reiseveranstalter verarbeitet, aufgezeichnet und archiviert oder sogar an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben werden. Die gesamte Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt gemäß luxemburgischem Recht und EU-Recht, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (Nr. 679/2016 / EU).

16.2. Sofern nicht anders angegeben, enthalten diese Daten den Namen des Reisenden oder seines / ihrer Vertreter(s) (wenn es sich um eine juristische Person handelt), eine Postanschrift, eine Rechnungsadresse, eine E-Mail-Adresse. Wenn dies jedoch für die Vertragserfüllung erforderlich ist, können die vom Reisenden übermittelten Informationen umfangreicher sein.

16.3.  Der Zugriff auf diese Daten ist abgesichert und der Reiseveranstalter wird den Reisenden über jede unbefugte Nutzung der Daten in Kenntnis setzen.

16.4. Der Reisende erklärt, darüber informiert worden zu sein, dass er einerseits, gemäß den luxemburgischen Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu jeder Zeit das Recht hat, auf die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese zu berichtigen und andererseits das Recht hat, die Verarbeitung seiner Daten zu verweigern, infolgedessen sich der Reiseveranstalter das Recht vorbehält, den Abschluss eines Vertrages, in dem solche Daten zur Vertragsausführung notwendig wären, zu verweigern.

16.5. Die Daten können über die gesamte Dauer des Vertrags und zehn (10) Jahre nach dessen Ablauf sichergestellt werden, unbeschadet etwaiger Verjährungsfristen, gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen, die eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen.

17. Ausschlussfrist und Verjährung

17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Leistung – ausgenommen Körperschäden - hat der Kunde innerhalb 30 Tagen (für das Einreichdatum der Beschwerden gilt das Datum des Poststempels) nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Transports gegenüber dem Unternehmen schriftlich geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.

17.2. Ansprüche des Kunden im Sinne der Ziffer 17.1. –ausgenommen Körperschäden -verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Transferende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an das Unternehmen durch den Kunden.

18. Informationen zu Versicherungen

18.1. Das Beförderungsrisiko im Bus, Reise- oder Kleinbus ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert.

18.2. Das Busvermietungsunternehmen ist im Besitz einer beruflichen Haftpflichtversicherung, die es bei der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg, 7, rue de la Chapelle, L-1325 Luxembourg (Handelsregisternummer B53466), abgeschlossen hat.

19. Wichtige Anmerkung

19.1. Das Busvermietungsunternehmen behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. Etwaige Änderungen können nur unter der Bedingung gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, dass sie diesem schriftlich vor Vertragsabschluss mitgeteilt worden sind.

20. Geltendes Recht

20.1. Für abgeschlossene Verträge gilt das luxemburgische Recht.

21. Konfliktbeilegung

21.1. Die Parteien versuchen, Streitigkeiten aus dem zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterzeichneten Vertrag zunächst im Rahmen von Verhandlungen und dann im Rahmen eines Mediationsverfahrens gemäß den Mediationsregeln des „Centre de Médiation Civile et Commerciale (CMCC)“ in Luxemburg-Stadt durch Unterzeichnung einer Vereinbarung im Hinblick auf die Mediation gemäß Artikel 1251-9 des „Nouveau Code de Procédure Civile“ beizulegen.

21.2. Nach dieser Vorschrift des „Nouveau Code de Procédure

Civile“ führt die Unterzeichnung dieser Vereinbarung im Hinblick auf die Mediation zu einer Hemmung der Verjährungsfristen während des Mediationsverfahrens.

21.3. Die Verpflichtung zu dessen Durchführung gilt dann als erfüllt und das Mediationsverfahren als beendet im Sinne von Artikel 1251-5, Absatz 2, Satz 3, des „Nouveau Code de Procédure Civile“, wenn nach der ersten Sitzung vor dem Mediator die Parteien oder eine der Parteien die Beilegung der Streitigkeit nicht mehr mit Hilfe einer Mediation fortsetzen möchte(n).

21.4. Falls ein Mediationsverfahren gemäß den Mediationsregeln des „Centre de Médiation Civile et Commerciale (CMCC)“ in Luxemburg-Stadt es nicht schafft, eine Streitigkeit zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zu beenden, sind für den weiteren Verlauf ausschliesslich die luxemburgischen Gerichte zuständig, um sich dieser Streitigkeit anzunehmen und diese beizulegen.

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