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Veranstalter von Pauschalgruppenreisen (im Folgenden «Reisen»):

Weber Tours S.à r.l.

15, Rue d'Oetrange

L-5411 Canach

Telefon: +352 35 65 75 - 1

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: LU 23588131

Handelsregister Luxemburg Nr. B149233

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Der Reisevertrag mit den beigefügten Formularen des Reiseveranstalters (Anmeldung und Reisebestätigung usw.) einschließlich aller Vereinbarungen, Nebenvereinbarungen und besonderen Wünsche des Kunden muss schriftlich abgeschlossen werden. Die Reisebestätigung ist dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wenn nicht so bald wie möglich, vorzulegen; bei kurzfristigen Buchungen (weniger als sieben Werktage vor Reiseantritt) ist der Veranstalter dazu nicht verpflichtet.

1.2. Telefonische Reservationen sind für den Kunden verbindlich (der Kunde wurde darauf aufmerksam gemacht). Danach ist der Reisevertrag gemäß Artikel 1.1 Satz 1 dieser Vereinbarung abzuschließen.

1.3. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung stellt eine erneute Vertragsschlussanfrage dar, an die der Veranstalter zehn Tage gebunden ist und die der Kunde innerhalb dieser Frist annehmen kann.

2. Reservationsanfragen via Website

Für Buchungsanfragen über die Website gelten die folgenden Bedingungen für den Vertragsabschluss.

2.1. Um seine Angaben zu korrigieren, das gesamte Buchungsformular zu löschen oder zurückzusetzen, verfügt der Kunde über eine entsprechende Korrekturmöglichkeit, deren Handhabung auf der Website erläutert wird.

2.2. Die für die Online-Buchungsanfrage angebotenen Vertragssprachen sind dort aufgeführt. Nur die französische Fassung ist verbindlich.

2.3. Der Kunde wird unverzüglich elektronisch über den Eingang seiner Reservationsanfrage informiert. Die Übermittlung der Buchungsanfrage stellt für den Kunden kein Recht dar, einen Reisevertrag abzuschließen. Vielmehr steht es dem Reiseveranstalter frei, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

2.4. Der Vertrag kommt mit Eingang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.

3. Zahlungen

Werden die Zahlungsbedingungen vom Reiseveranstalter nicht anders angegeben, erklärt sich der Kunde mit folgenden Modalitäten einverstanden: 

3.1. Bei Abschluss einer Reise ist eine Anzahlung von mindestens 20% des Gesamtpreises mindestens 3 Monate vor Reiseantritt zu leisten. Der Restbetrag der Reise ist spätestens 1 Monat vor Reisenatritt zu begleichen.

3.2. Für bestimmte gebuchte Leistungen kann eine Anpassung der Anzahlung gemäß Artikel 3.1. vorgenommen werden.

3.3. Eine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung(en) kann für bestimmte Leistungen (z.B. Flugtickets usw.) nicht garantiert werden.

3.4. Für jede Reise, die weniger als 30 Tage vor dem Abreisedatum gebucht wird, ist eine Anzahlung von mindestens 80% des Gesamtpreises am Tag des Reiseabschlusses zu zahlen, wobei der Restbetrag vor dem Abreisedatum zu begleichen ist. 

3.5. Bei Nichtzahlung zu den vereinbarten Terminen kann der Reiseveranstalter ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Vorankündigung den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag kündigen, die Reise stornieren und dem Kunden die Stornogebühren in Rechnung stellen.

3.6. Nach Ende der Reise wird eine Schlussrechnung verschickt.

4. Leistungsänderungen durch den Reiseveranstalter

4.1.  Geringfügige Änderungen
Der Veranstalter kann vor Reiseantritt auch nach Vertragsschluss geringfügige Änderungen am Vertrag vornehmen, wenn eine solche Maßnahme zuvor schriftlich vorgesehen wurde. Der Reisende hat dann die Möglichkeit, eine Preisminderung zu verlangen, wenn diese Änderungen zu einer Leistungsminderung führen, oder den Vertrag gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Stornogebühr zu kündigen.

4.2.  Wesentliche Änderungen
Der Veranstalter kann vor Reiseantritt wesentliche Änderungen am Vertrag vornehmen, auch nach Vertragsabschluss, die  zu einer Preiserhöhung von mehr als 8% des Gesamtpreises führen und auf objektiven Gründen beruhen. Der Reisende hat dann die Möglichkeit, eine Preisminderung zu verlangen, nach Ablauf einer angemessenen Frist eine andere vom Veranstalter angebotene Reise anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidet sich der Reisende, die vom Veranstalter vorgeschlagene alternative Reise nicht anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, so hat der Veranstalter dem Kunden die bereits bezahlten Beträge zu erstatten.

5. Preiserhöhungen / Preissenkungen

5.1. Der Reiseveranstalter teilt dem Kunden mit, dass der Reiseveranstalter gemäß Artikel L.225-8 des Verbrauchergesetzbuches berechtigt ist, den Reisepreis nach Vertragsabschluss in folgenden Fällen zu erhöhen:

  1. a) Erhöhung der Preise für die Beförderung von Fahrgästen infolge der Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen;
  2. b) Erhöhung der Höhe der im Vertrag enthaltenen Steuern oder Gebühren für Reisedienstleistungen, die von einem Dritten erhoben werden, der nicht unmittelbar an der Erfüllung des Vertrags beteiligt ist, einschließlich Tourismussteuern, Lande- oder Boardinggebühren in Häfen und Flughäfen;
  3. c) Erhöhung der reisebezogenen Wechselkurse.

5.2. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Reiseveranstalter den Kunden in Form eines dauerhaften Datenträgers klar und verständlich über die Gründe und die Berechnungsmethode informiert, die zur Preiserhöhung geführt haben.

5.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen eine Preisermäßigung zu gewähren, wenn und soweit die unter Artikel 5.1 genannten Preise, Steuern/Abgaben oder Wechselkurse nach Abschluss des Vertrags und vor Beginn der Reise Änderungen erfahren haben, die für den Reiseveranstalter zu Kosteneinsparungen führen. Hat der Kunde mehr als den geschuldeten Betrag bezahlt, so ist ihm der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten, wobei der Reiseveranstalter jedoch die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen kann. Auf Verlangen muss der Reiseveranstalter dem Kunden die Höhe der entstandenen Verwaltungskosten nachweisen.

5.4. Preiserhöhungen sind bis zum 20. Tag vor Reiseantritt zulässig.

5.5. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% kann der Kunde die Preiserhöhung annehmen oder den Reisevertrag innerhalb einer vom Reiseveranstalter festgelegten angemessenen Frist kostenlos kündigen, wobei die Frist mit der Preiserhöhung angegeben ist. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht ausdrücklich innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung als stillschweigend akzeptiert.

6. Stornierung durch den Kunden - Nichterscheinen des Kunden

6.1. Übersteigt eine Preiserhöhung 8% des Preises der Gruppenpauschalreise, hat der Reisende das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Reisepreis zu erhöhen, hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, falls die entsprechenden Kosten sinken.

6.2. Der Reisende kann vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Stornogebühr zu zahlen, und erhält eine vollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen, falls sich ein wesentlicher Bestandteil der Reise erheblich ändert.

6.3. Zudem kann der Reisende nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss jederzeit vor Reiseantritt gegen Zahlung einer angemessenen und begründeten Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten.

6.4. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass der Reiseveranstalter ihn darauf hingewiesen hat, dass er Stornogebühren erhebt. Der Kunde erklärt, die vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Stornogebühren zur Kenntnis genommen zu haben und diese ausdrücklich anzunehmen. Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass der Reiseveranstalter im Falle einer Stornierung der Reise (einschließlich einer Teilstornierung) durch den Kunden zusätzlich zu den vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Kosten eine Bearbeitungsgebühr von 5% des Gesamtbetrags der Reise berechnet, mit einem Mindestbetrag von 50,00 Euro pro Dossier und gegebenenfalls zusätzlich dem Betrag der Versicherungsprämie für die stornierte Reise.

Wenn eine Buchung eine oder mehrere Ticketbestellungen umfasst, muss der Gesamtpreis dieser Tickets (100%) vom Kunden bezahlt werden.

Im Falle einer Stornierung aus Krankheitsgründen muss ein ärztliches Attest, das spätestens am Tag der Abreise datiert ist, per Einschreiben eingereicht werden (im Falle einer Erstattung durch die Versicherung).


Im Falle einer Stornierung der Reise ist der Kunde verpflichtet, eine pauschale Entschädigung entsprechend dem Reisepreis und unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Stornierung zu zahlen, es sei denn, dass bei der Buchung oder Buchungsbestätigung etwas anderes vereinbart wurde:

 

Annullierung *:                                                              Stornogebühr * :

90 - 61 Tage vor Abreise                                                               20 %

60 - 31 Tage vor Abreise                                                               50 %

30 - 08 Tage vor Abresie                                                               80 %

07 - 01 Tage vor Abreise                                                               90 %

Nichterscheinen** 100%.

* Diese Fristen und Stornogebühren können unter außergewöhnlichen Umständen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, geändert werden.

** Nichterscheinen oder Reiseausschluss aufgrund ungültiger Ausweisdokumente des Kunden.

6.5. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Tag, an dem die Stornierungserklärung beim Veranstalter eingeht. Die Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.

6.6. Enthält der Reisevertrag Flugtickets, so werden die jeweiligen Stornogebühren für diese Tickets bei Stornierung der Reise oder Nichterscheinen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften festgelegt.

7. Umbuchungen oder Änderungen auf Wunsch des Reisenden

Wenn der Reisende nach Abschluss des Vertrags Änderungen der Buchung verlangt, kann der Reiseveranstalter durch solche Änderungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 15,00 Euro in Rechnung stellen, es sei denn, er kann eine höhere Bearbeitungsgebühr oder einen höheren Ausgleich rechtfertigen, dessen Höhe durch den Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter eingesparten Kosten bestimmt wird sowie durch das, was der Reiseveranstalter durch  eine andere Verwendung der Reiseleistungen, die ursprünglich im Reisevertrag vorgesehen waren, hätte gewinnen können.

8. Abtretung des Reisevertrages

Der Kunde kann seinen Vertrag (mit Ausnahme von Fahrkarten) vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung des Reiseveranstalters abtreten. Im Falle einer Zustimmung der Vertragsabtretung durch den Reiseveranstalter stimmt der Kunde zu, die Abtretungskosten mit einem Minimum von 100,00 Euro zu übernehmen. 

9. Reisemängel, Pflichten des Reisenden, Rechte des Reisenden

9.1. Kann während der Reise eine wesentliche Vertragsleistung nicht erbracht werden, bietet der Reiseveranstalter nach Möglichkeit eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung an. Bei einer qualitativ höheren Leistung trägt der Reiseveranstalter die Kosten des Aufpreises.  Im Falle einer minderwertigeren Leistung wird der Preisunterschied zwischen der ursprünglich geplanten und der tatsächlich erbrachten Listung zurückerstattet. Ist es dem Reiseveranstalter nicht möglich, eine Ersatzleistung anzubieten, oder akzeptiert der Kunde aus triftigem Grund den vorgeschlagenen Ersatz nicht, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden auf Anfrage die für seine Rückkehr erforderlichen Transportdokumente zur Verfügung zu stellen.  Der Kunde hat auch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragswidrigkeit die Vertragserfüllung ernsthaft beeinträchtigt und der Veranstalter die Situation nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist behebt.

9.2. Ist es aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht möglich, die im Reisevertrag vorgesehene Rückreise des Kunden sicherzustellen, trägt der Veranstalter die Übernachtungskosten, wenn möglich in einer gleichwertigen Kategorie, für maximal drei Nächte pro Gast.

9.3. Der Kunde hat Anspruch auf Preisminderung und/oder Entschädigung, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden, es sei denn, die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erbringung dieser Reiseleistungen liegt in der Verantwortung des Kunden, von Dritten oder ist die Folge von höherer Gewalt.

9.4. Der Kunde kann im Falle eines Mangels oder von Mängeln im Rahmen der Reise selbst Abhilfemaßnahmen ergreifen, nachdem er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Behebung der Lage gesetzt hat. Der Kunde kann dann eine Entschädigung für die entstandenen Kosten verlangen. Eine Frist ist nicht erforderlich, wenn sich der Veranstalter weigert, Abhilfe zu schaffen, wenn eine sofortige Lösung objektiv erforderlich ist und wenn Abhilfemaßnahmen für den Veranstalter einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würden.

9.5. In jedem der oben genannten Fälle ist der Kunde verpflichtet, die am Bestimmungsort anwesenden Vertreter des Veranstalters unverzüglich über die Nichterfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Ausführung der Reiseleistungen zu informieren. Bei Unterlassung der Mängelrüge hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

10. Modalitäten in Bezug auf Fahrkarten

10.1. Die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zum Preis einer Fahrkarte dienen lediglich der Information und sind für den Reiseveranstalter keinesfalls verbindlich. Der Preis einer Fahrkarte ist für den Reiseveranstalter erst ab dem Zeitpunkt verbindlich, zu dem das Ticket vom Buchungssystem ausgestellt und vom Kunden bezahlt wird.

10.2. Anfragen zur Änderung/Stornierung der Fahrkarte seitens des Kunden erfolgen nur gegen Kostenzahlung.

11. Pflicht zur Information der Fluggäste über die Identität des ausführenden Fluggesellschaft

11.1. Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) zu informieren.

11.2. Ist die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Kunde über den Namen der Fluggeselschaft(en) informiert wird, die den oder die betreffenden Flüge tatsächlich durchführen können.

11.3. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft(en) nach der Buchung trifft der Reiseveranstalter unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen, um den Kunden unverzüglich über die Änderung zu informieren, unabhängig vom Grund der Änderung.

11.4. Die "Schwarze Liste" (Liste der in der EU verbotenen Fluggesellschaften) ist auf folgender Website abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden generell über die notwendigen Einreisedokumente für den Staat der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, wie z.B. Reisepass und Visum (inkl. Die Fristen für den Erhalt dieser Dokumente) und über die Gesundheitsmodalitäten (Impfungen usw.) durch Dokumente, die dem Kunden vor der Buchung bzw. vor der Abreise ausgestellt wurden (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

12.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäss Artikel 12.1. muss der Kunde sich um den Erhalt aller für die Teilnahme an der Reise erforderlichen Dokumente kümmern, für den Fall, dass der Reiseveranstalter sich nicht eindeutig verpflichtet hat, die betreffenden Visa oder Bescheinigungen zu erteilen.

12.3. Kann der Kunde wegen fehlender persönlicher Unterlagen nicht am Abreisetag erscheinen, so ist er selbst verantwortlich, wenn dieses Versäumnis allein auf sein Verschulden zurückzuführen ist.

13. Haftungsbeschränkungen

13.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für andere Schäden als Personenschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, wenn der Schaden nicht auf Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit des Reiseveranstalters zurückzuführen ist oder der Reiseveranstalter allein für einen Schaden haftet der dem Reisenden durch einen Fehler/eine Handlung eines Dienstleisters entstanden ist.

13.2. Soweit für von einem Dienstleister zu erbringende Reiseleistungen internationale Übereinkommen gelten oder gesetzliche Bestimmungen auf der Grundlage dieser Übereinkommen bestehen, die vorsehen, dass Schadenersatz nur unter bestimmten Bedingungen gefragt werden kann, kann der Reiseveranstalter sich gegenüber dem Kunden auf diese Vereinbarungen und die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen stützen.

14. Verjährungsfrist

14.1. Beanstandungen wegen ungenügender Reiseleistungen - mit Ausnahme von Personenschäden - sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen (Poststempel maßgebend) nach Rückkehr der Reise geltend zu machen. Dem Kunden kann eine längere Frist eingeräumt werden, wenn er nachweisen kann, dass eine solche verlängerte Frist gerechtfertigt ist.

14.2. Das in Artikel 14.1. vorgesehene Recht des Reisenden zu reklamieren - ausgenommen was Personenschäden betrifft - verjährt in der Regel ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt mit der Mitteilung des Mangels durch den Kunden an den Reiseveranstalter.

15. Informationen zu Versicherungen

15.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass der Veranstalter ihm die Möglichkeit zum Abschluss spezifischer Versicherungen zur Deckung der Stornogebühren im Krankheitsfall oder aus sonstigen versicherungstechnischen Gründen, einer Gepäckversicherung sowie eines Beistandsvertrages, der die Kosten der Rückführung bei Unfall oder Krankheit deckt, klar erklärt hat.

15.2. Gemäß Artikel L.225-15 des luxemburgischen Verbraucherschutzgesetzes muss der Reiseveranstalter eine finanzielle Garantie nachweisen. Im vorliegenden Fall wird sie von der Mutualité Luxembourgeoise du Tourisme, einer Genossenschaft für gegenseitige Bürgschaft (Handelsregisternummer B63569) mit Sitz in 7, rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxemburg, bereitgestellt. Für Pauschalreisen kann sich der Reisende an diese Einrichtung oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde wenden (Wirtschaftsministerium, Generaldirektion KMU, 19-21 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Tel.: (+352 247 74 7000, E-Mail: travel@eco.etat.lu) wenn ihm aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen verweigert werden.

Bei Pauschalreisen werden Zahlungen im Falle der Insolvenz des Veranstalters oder, in einigen Mitgliedstaaten, des Reisebüros erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder gegebenenfalls des Reisebüros nach Reisebeginn ein und ist die Beförderung im Reisevertrag vorgesehen, so wird die Rückführung des Reisenden gewährleistet.

15.3. Der Veranstalter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg, 7, rue de la Chapelle in L-1325 Luxemburg (Handelsregister Nr. B53466).

16. Anwendbares Recht

16.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zwischen dem Veranstalter und dem Kunden geschlossenen Verträge gilt luxemburgisches Recht.

17. Streitbeilegung

17.1. Streitigkeiten, die sich aus der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Beendigung des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden geschlossenen Vertrages ergeben könnten, werden der Mediation gemäss Mediationsreglement des Zentrums für Zivil- und Handelsmediation Luxembourg (Centre de Médiation Civile et Commerciale de Luxembourg- CMCC) unterlegt, dem die Parteien mit der Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung gemäß Artikel 1251-9 der neuen Zivilprozessordnung beizutreten erklären.

17.2. Gemäß Artikel 1251-9 der Neuen Zivilprozessordnung setzt die Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung den Verjährungsprozess während der Mediation aus.

17.3. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Pflicht zur Streitbeilegung durch Mediation gilt als erfüllt und die Mediationm gilt als beendet im Sinne von Artikel 1251-5 Absatz 2 Satz 3 der Neuen Zivilprozessordnung, wenn die Parteien oder eine der Parteiennach der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Mediator beschließt(en), die Lösung des Konflikts nicht mehr mittels Mediation fortzusetzen.

17.4. Kann eine Mediation gemäß den Mediationsregeln des Zentrums für Zivil- und Handelsmediation (CMCC) Luxemburg einen Streit zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden nicht beilegen, so sind die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg ausschließlich für die Behandlung und Beilegung dieses Streits zuständig.

18. Verarbeitung personenbezogener Daten

18.1. Ein zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter abgeschlossener Vertrag kann die Erhebung personenbezogener Daten seitens des Reiseveranstalters beim Kunden voraussetzen, deren Verarbeitung zur Vertragserfüllung und/oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. In diesem Fall können die Daten vom Reiseveranstalter verarbeitet, gespeichert und archiviert oder sogar an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben werden. Jede Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Recht und dem Recht der Europäischen Union, einschließlich der EU Datenschutz-Grundverordnung (N°679/2016/EU).

18.2. Sofern nicht anders angegeben, umfassen diese Daten den Namen des/der Reisenden oder seines/ihrer Vertreter(s), (wenn es sich um eine juristische Person handelt), eine Postanschrift, eine Rechnungsadresse, eine E-Mail-Adresse. Wenn dies jedoch für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, kann es sein, dass die vom Kunden übermittelten Informationen weiter gefasst sind.

18.3. Der Zugriff auf diese Daten wird gesichert und der Reiseveranstalter wird den Kunden über Datenschutzverletzungen informieren.

18.4. Der Kunde erklärt, dass er darüber informiert wurde, dass er jederzeit ein Recht auf Zugang und Berichtigung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß den im Grossraum geltenden Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten hat und andererseits das Recht, die Verarbeitung seiner Daten zu verweigern, mit der Folge, dass sich der Reiseveranstalter dann das Recht vorbehält, den Abschluss eines Vertrags mit ihm zu verweigern, falls diese Daten für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind.

18.5. Die Daten können für die gesamte Dauer des Vertrags und zehn Jahre nach dessen Ablauf aufbewahrt werden, unbeschadet von Verjährungsfristen, gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen, die eine längere Aufbewahrungsfrist vorschreiben.

19. Wichtige Hinweise

19.1. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Etwaige Änderungen sind dem Kunden nur dann gegenüber wirksam, wenn dieser vor Abschluss des Reisevertrages schriftlich darüber informiert wurde.

19.2. Bei Abschluss des Reisevertrages handelt der Kunde sowohl für sich selbst als auch für die anderen im Reisevertrag eingetragenen und an der Reise teilnehmenden Personen.

19.3. Sofern Weber Tours s.à.r.l. nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler oder Einzelhändler auftritt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters für den Reisevertrag zwischen Weber Tours s.à.r.l. und dem Kunden.

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