Allgemeine Geschäftsbedingungen für individuelle Gruppenreisen
Veranstalter der angebotenen Reisen
Weber Tours s.à r.l.
Adresse: 15, Rue d’Oetrange, L-5411 Canach
Telefon: 00352-35 65 75 – 1
Umsatzsteuer-ID: LU 23588131
Handelsregister Luxemburg N° B149233
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Reisevertrag mit den ihm beigefügten Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und –Bestätigung, usw.), einschließlich aller Vereinbarungen, Nebenabreden und Sonderwünsche des Kunden, muss schriftlich abgeschlossen werden. Die Reisebestätigung muss dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen, ansonsten so schnell wie nur möglich; bei kurzfristigen Buchungen (weniger als sieben Werktage vor Reiseantritt) ist der Veranstalter hierzu nicht verpflichtet.
1.2. Der Veranstalter nimmt per Telefon nur verbindliche Reservierungen an (der Kunde wurde darauf hingewiesen). Anschließend ist der Reisevertrag gemäß Artikel 1.1., Satz 1, der vorliegenden Geschäftsbedingungen abzuschließen.
1.3. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung stellt einen neuen Antrag auf Abschluss eines Vertrages dar, an den der Veranstalter für zehn Tage gebunden ist und den der Kunde während dieses Zeitraumes annehmen kann.
2. Online-Buchungsanfragen
2.1. Bei Online-Buchungsanfragen über die Webseite gelten folgende Bedingungen für den Vertragsabschluss.
2.2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung anbei erläutert wird.
2.3. Die zur Durchführung der Online-Buchungsanfrage angebotenen Vertragssprachen sind beigefügt angegeben. Rechtlich maßgebend ist ausschließlich die französische Sprache.
2.4. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchungsanfrage unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der Buchungsanfrage gründet für den Kunden in keinem Anspruch auf Zustandekommen eines Reisevertrags. Der Veranstalter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
2.5. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter beim Kunden zu Stande.
3. Bezahlung
3.1. Sind die Zahlungsbedingungen von Seiten des Reiseveranstalters nicht anderweitig angegeben, erklärt der Kunde, dass er die nachfolgenden Bedingungen akzeptiert:
3.2. Bei der Anmeldung zu einer Pauschalgruppenreise ist eine Anzahlung von mindestens 20% des Gesamtpreises der Reise sofort fällig. Der Restbetrag der Reise ist spätestens bei Erhalt der Endabrechnung fällig. Eine weitere Zahlungsaufforderung kann je nach Bedingungen einer gebuchten Leistung erfolgen.
3.3. Bei bestimmten gebuchten Leistungen kann die Höhe der in Artikel 3.2. erwähnten Anzahlung angepasst werden.
3.4. Eine Rückerstattung der Anzahlung(en) kann bei bestimmten Leistungen nicht gewährleistet werden (z.B. bei Flugtickets, usw.).
3.5. Bei jeder Reise, die weniger als 30 Tage vor dem Abreisedatum gebucht wird, ist am Tag der Anmeldung der Reise eine Anzahlung von mindestens 80% des Gesamtpreises der Reise fällig, der Restbetrag spätestens bei Erhalt der Endabrechnung.
3.6. Wird/Werden die Anzahlung(en) der Rechnung nicht zu dem vereinbarten Fälligkeitstermin bezahlt, kann der Reiseveranstalter ohne vorherige Ankündigung den zwischen ihm und dem Kunden geschlossenen Vertrag kündigen, die Reise stornieren und dem Kunden die damit verbundenen Stornierungskosten in Rechnung stellen.
4. Leistungsänderungen durch den Reiseveranstalter
4.1. Geringfügige Änderungen
4.1.1. Der Veranstalter kann vor Beginn einer Reise nach Vertragsabschluss geringfügige Änderungen am Reisevertrag vornehmen, falls eine solche Maßnahme im Voraus schriftlich festgelegt wurde. Der Reisende hat in diesem Zusammenhang im Anschluss die Möglichkeiten, eine Preissenkung zu beantragen, falls diese Änderungen zu einer Leistungsminderung führen sollten oder vom Vertrag gegen Zahlung von angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühren zurückzutreten.
4.2. Wesentliche Änderungen
4.2.1. Der Veranstalter kann vor Beginn einer Reise nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Reisevertrag vornehmen, die eine Preiserhöhung von über 8% des Gesamtreisepreises mit sich bringen und auf sachlichen Gründen beruhen. Der Reisende hat in diesem Zusammenhang im Anschluss die Möglichkeiten, eine Preissenkung zu beantragen, falls diese Änderungen zu einer Leistungsminderung führen sollten, eine andere vom Veranstalter angebotene Pauschalgruppenreise nach Ablauf einer angemessenen Frist anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Reisende sich dazu entscheidet, die vom Veranstalter angebotene andere Pauschalgruppenreise nicht anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, so muss der Veranstalter dem Reisenden den bereits gezahlten Betrag zurückerstatten.
5. Preiserhöhungen/-minderungen
5.1. Der Reiseveranstalter teilt dem Kunden mit, dass er gemäß Artikel L.225-8 des Verbraucherschutzgesetzes berechtigt ist, den Reisepreis nach Abschluss des jeweiligen Vertrages in den folgenden Fällen zu erhöhen:
- a) Erhöhung des Preises betreffend den Personenverkehr, der sich aus den Kosten für Kraftstoffe oder anderer Energiequellen ergibt;
- b) Erhöhung der Steuern oder Abgaben auf Reisedienstleistungen, die in dem Vertrag enthalten sind, die von einem Dritten erhoben werden, der nicht unmittelbar an der Erfüllung des Vertrags beteiligt ist, einschließlich Touristensteuern, Lande- oder Ein- und Ausgangssteuern in Häfen und Flughäfen oder;
- c) Erhöhung der Wechselkurse im Zusammenhang mit der Reise.
5.2. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Reiseveranstalter den Kunden in klarer und verständlicher Form auf einem dauerhaften Datenträger über ihrer Gründe sowie die zur Preiserhöhung führende Berechnungsmethode informiert.
5.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden auf dessen Verlangen eine Preisminderung zu gewähren, wenn und soweit die in Artikel 5.1. genannten Preise, Steuern, Lizenzgebühren oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reiseantritt geändert wurden und diese eine Reduzierung der Kosten für den Reiseveranstalter mit sich bringen. Hat der Kunde mehr als den fälligen Betrag bezahlt, ist der Überschuss vom Reiseveranstalter zu erstatten, der jedoch die tatsächlich entstandenen Bearbeitungskosten einbehalten kann. Auf Verlangen hat der Reiseveranstalter dem Kunden die Höhe der angefallenen Bearbeitungskosten nachzuweisen.
5.4. Preiserhöhungen sind bis zum zwanzigsten Tag vor Reiseantritt zulässig.
5.5. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8% kann der Kunde die Erhöhung annehmen oder den Reisevertrag innerhalb einer vom Reiseveranstalter festgelegten, angemessenen Frist, die gleichzeitig mit der Preiserhöhung angegeben wird, kostenlos kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht ausdrücklich innerhalb der vorgegebenen Frist, so gilt die Änderung als stillschweigend angenommen.
6. Stornierung durch den Kunden - Nicht-Vorstellung des Kunden
6.1. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalgruppenreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich der Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6.2. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhält eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalgruppenreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalgruppenreise verantwortliche Veranstalter die Gruppenreise vor Beginn der Reise absagt, hat der Reisende Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
6.3. Zudem kann der Reisende nach Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss jederzeit vor Beginn der Pauschalgruppenreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
6.4. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass der Reiseveranstalter ihn darauf hingewiesen hat, dass Letzterer Stornogebühren berechnet. Der Kunde erklärt, dass ihm die vom Reiseveranstalter erhobenen Stornogebühren bekannt sind und er sie ausdrücklich annimmt. Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass der Reiseveranstalter im Falle einer Stornierung (auch bei Teilstornierungen) der Reise durch den Kunden, zusätzlich zu den vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Kosten, Bearbeitungskosten von 5% des Gesamtbetrags der Reise, mindestens jedoch 50,00 Euro pro gebuchter Reise, und, soweit enthalten, zusätzlich die für die Reise anfallende Versicherungsprämie, in Rechnung stellt. Falls die Buchung eine oder mehrere Kartenbuchungen beinhaltet, ist der komplette Kartenpreis (100 %) vom Kunden zu entrichten. Bei einer Stornierung im Krankheitsfalle kann bei Inanspruchnahme der Erstattung durch die Versicherung per Einschreiben ein ärztliches Attest vorgelegt werden, ausgestellt spätestens am Tage der Abreise (Hinfahrt).
Nach dem jederzeit vor der Reise möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal, falls nicht anders im Angebot oder der Buchungsbestätigung vereinbart, nachstehende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Rücktrittszeitpunkt zu zahlen:
Stornokosten
Mehrtagesfahrten:
32 - 90 Tage: 10 %
22 - 31 Tage: 30 %
7 - 21 Tage: 60 %
1 - 6 Tage: 90 %
Nichtantritt*: 100 %
Tagesfahrten:
32 - 90 Tage: 10 %
22 - 31 Tage: 30 %
7 - 21 Tage: 60 %
1 - 6 Tage: 90 %
Nichtantritt*: 100 %*Nichtantritt oder Ausschluss der Reise aufgrund ungültiger Ausweispapiere des Kunden.
6.5. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Der Rücktritt durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.
6.6. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziff. 6.4. und 6.5. entsprechend angewandt.
6.7. Falls der abgeschlossene Reisevertrag Flugtickets beinhaltet, richten sich im Falle eines Rücktrittes von oder Nichtantrittes der Reise die jeweiligen Stornokosten dieser Tickets nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Fluggesellschaften.
7. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
7.1. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen, usw. ein Bearbeitungsentgelt, pauschaliert, von € 15,00 verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
8. Abtretung des Reisevertrages
8.1. Der Kunde kann seinen Vertrag (mit Ausnahme der Beförderungstickets) vorbehaltlich der Zustimmung des Reiseveranstalters an einen Dritten abtreten. Im Falle einer Annahme der Abtretungserklärung durch den Reiseveranstalter verpflichtet sich der Kunde, die Auftragskosten in Höhe von mindestens 100,00 Euro zu übernehmen.
9. Mängel während der Reise, Verpflichtungen des Reisenden, Rechte des Reisenden
9.1. Kann eine wesentliche Vertragsleistung während der Reise nicht erbracht werden, so bietet der Reiseveranstalter, falls möglich, eine gleichwertige Ersatzleistung an. Bei einer höherwertigen Leistung trägt der Reiseveranstalter die Kosten des Zuschlags; bei einer geringeren Leistungsqualität wird der Preisunterschied zwischen der ursprünglich geplanten Leistung und der tatsächlich erbrachten Leistung erstattet. Ist es dem Reiseveranstalter nicht möglich, eine Ersatzleistung anzubieten, oder nimmt der Kunde die vorgeschlagene Ersatzleistung aus triftigen Gründen nicht an, so hat der Veranstalter dem Kunden auf Verlangen die für seine Rückreise erforderlichen Beförderungsunterlagen zur Verfügung zu stellen - der Kunde kann den Vertrag auch kündigen, wenn die Vertragswidrigkeit die Erfüllung des Vertrages ernsthaft beeinträchtigt und der Veranstalter die Situation nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist behebt.
9.2. Ist es aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht möglich, die im Reisevertrag vorgesehene Rückreise des Kunden zu gewährleisten, zahlt der Veranstalter die Übernachtungskosten, wenn möglich einer gleichwertigen Preisklasse, maximal für drei Nächte pro Reisendem.
9.3. Der Kunde hat Anspruch auf Preisminderung und/oder Entschädigung, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden, es sei denn, der Ausfall oder die unsachgemäße Erbringung dieser Reiseleistungen ist auf den Kunden, einen Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen.
9.4. Der Kunde kann im Falle eines oder mehrerer Mängel während der Reise selbst Abhilfemaßnahmen ergreifen, nachdem er dem Veranstalter eine angemessene Frist gesetzt und abgewartet hat, dass Letzterer die Situation nicht innerhalb dieser Frist selbst behebt. Der Kunde kann dann Schadensersatz für die entstandenen Kosten verlangen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn sich der Veranstalter weigert, Abhilfe zu schaffen, falls die Reisenden besonders an einer sofortigen Mängellösung interessiert sind oder, wenn Korrekturmaßnahmen einen unverhältnismäßigen Aufwand für den Veranstalter darstellen.
9.5. In jedem der oben genannten Fälle ist der Kunde verpflichtet, die am Bestimmungsort anwesenden Vertreter des Veranstalters unverzüglich über die Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung der Reiseleistungen zu informieren. Bei Unterlassung der Mängelanzeige hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
10. Modalitäten der Fahrscheine
10.1. Die auf ausdrückliche Anfrage des Kunden hin gelieferten Auskünfte betreffend einen Fahrscheinpreis dienen nur zur reinen Information und verpflichten den Reiseveranstalter in keinster Weise. Ein Fahrscheinpreis verpflichtet den Reiseveranstalter ab dem Zeitpunkt der Erstellung durch das Buchungssystem und nach Bezahlung dieses Fahrscheines durch den Kunden.
10.2. Jegliche Änderungs- oder Stornierungsanfrage des Fahrscheines seitens des Kunden wird nur nach Zahlung der anfallenden Kosten getätigt.
11. Verpflichtungen zur Unterrichtung der Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1. Die Verordnung der Europäischen Union zur Unterrichtung der Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden zum Zeitpunkt der Buchung über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu informieren, unabhängig davon, mit welchen Mitteln die Buchung vorgenommen wurde.
11.2. Ist die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Kunde über den Namen des/der Luftfahrtunternehmen(s) informiert wird, das/die voraussichtlich den betreffenden Flug/die betreffenden Flüge durchführen wird/werden.
11.3 Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) nach der Buchung hat der Reiseveranstalter unverzüglich alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Kunde so schnell wie möglich über die Änderung informiert wird, unabhängig vom Grund der Änderung.
11.4. Die "schwarze Liste" (Liste der in der EU verbotenen Luftfahrtunternehmen) ist auf folgender Webseite verfügbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_fr.htm
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsrichtlinien
12.1. Der Reiseveranstalter informiert grundsätzlich nur die Bürger des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die notwendigen Einreisepapiere wie Reisepässe und Visa (einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente) und über die Gesundheitsrichtlinien (Impfungen, usw.) durch die dem Kunden ausgehändigten Dokumente oder vor der Reservierung, bzw. vor der Abreise (einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen).
12.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Artikel 12.1. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich der Kunde selbst um alle für die Teilnahme an der Reise erforderlichen Unterlagen zu kümmern, wenn der Reiseveranstalter sich nicht eindeutig zur Beschaffung der betreffenden Visa oder Bescheinigungen verpflichtet hat.
12.3. Kann der Kunde wegen fehlender persönlicher Unterlagen nicht zu Reisebeginn erscheinen, so haftet der Kunde selbst, wenn diese Unterlassung allein auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen ist.
13. Haftungsbeschränkungen
13.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für andere als Personenschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder der Reiseveranstalter allein für Schäden haftet, die dem Reisenden durch Verschulden eines Dienstleisters entstanden sind.
13.2. Sind für von einem Dienstleister zu erbringende Reiseleistungen internationale Vereinbarungen anwendbar oder gibt es auf der Grundlage dieser Vereinbarungen gesetzliche Bestimmungen, die vorsehen, dass Schadenersatzansprüche nur unter genau definierten oder eingeschränkten Bedingungen geltend gemacht werden können, kann sich der Reiseveranstalter auf diese Vereinbarungen und die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem Kunden berufen.
13.3. Bei Pauschalreisen ist immer mindestens ein Unternehmen für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag festgelegten Reiseleistungen verantwortlich.
14. Verjährungsfrist
14.1. Beschwerden wegen unzureichender Reiseleistungen - außer bei Personenschäden - sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen (durch den Poststempel belegt) nach vertraglich vorgesehener Rückkehr der Reise an den Reiseveranstalter zu richten. Dem Kunden kann eine längere Frist eingeräumt werden, wenn er nachweisen kann, dass eine solche längere Frist gerechtfertigt ist.
14.2. Das Recht des Reisenden auf Geltendmachung nach Artikel 14.1. - mit Ausnahme von Personenschäden – verfällt in der Regel ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise. Die einjährige Verjährungsfrist tritt erst in Kraft, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter den Mangel mitteilt.
15. Informationen zur Versicherung
15.1. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass der Veranstalter ihm die Möglichkeit des Abschlusses einer speziellen Stornoversicherung im Krankheitsfall oder aus anderen versicherungstechnisch vorgesehenen Gründen, einer Reisegepäckversicherung sowie eines Assistenzvertrages über die Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit deutlich gemacht und erläutert hat.
15.2. Gemäss Artikel L.225-15 des luxemburgischen Verbraucherschutzgesetzes muss der Reiseveranstalter im Besitz einer finanziellen Garantie sein. In diesem Fall ist die Garantie durch die ʺMutualité Luxembourgeoise du Tourismeʺ, Genossenschaftskreditgarantiegemeinschaft (Handelsregisternummer B63569), mit Sitz in 7, rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxembourg, gewährleistet. Bei Pauschalreisen kann der Reisende diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Ministère de l’Economie, Direction générale PME, 19-21 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, Tel.: +352 247 74 7000, E-Mail: travel@eco.etat.lu) kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund der Insolvenz von Voyages Emile Weber s.à r.l. verweigert werden.
Bei Pauschalreisen werden im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliederstaaten – des Reisevermittlers Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiserveranstalters, oder sofern, einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung des Reisenden gewährleistet.
15.3. Der Reiseveranstalter hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg, 7, rue de la Chapelle in L-1325 Luxemburg (Handelsregisternummer Nr. B53466) abgeschlossen.
16. Anwendbares Recht
16.1. Für abgeschlossene Verträge gilt luxemburgisches und europäisches Recht.
17. Konfliktbeilegung
17.1. Die Parteien versuchen, Streitigkeiten aus dem zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden unterzeichneten Vertrag zunächst im Rahmen von Verhandlungen und dann im Rahmen eines Mediationsverfahrens gemäß den Mediationsregeln des „Centre de Médiation Civile et Commerciale (CMCC)“ in Luxemburg-Stadt durch Unterzeichnung einer Vereinbarung im Hinblick auf die Mediation gemäß Artikel 1251-9 des „Nouveau Code de Procédure Civile“ beizulegen.
17.2. Nach dieser Vorschrift des „Nouveau Code de Procédure Civile“ führt die Unterzeichnung dieser Vereinbarung im Hinblick auf die Mediation zu einer Hemmung der Verjährungsfristen während des Mediationsverfahrens.
17.3. Die Verpflichtung zu dessen Durchführung gilt dann als erfüllt und das Mediationsverfahren als beendet im Sinne von Artikel 1251-5, Absatz 2, Satz 3, des „Nouveau Code de Procédure Civile“, wenn nach der ersten Sitzung vor dem Mediator die Parteien oder eine der Parteien die Beilegung der Streitigkeit nicht mehr mit Hilfe einer Mediation fortsetzen möchte(n).
17.4. Falls ein Mediationsverfahren gemäß den Mediationsregeln des „Centre de Médiation Civile et Commerciale (CMCC)“ in Luxemburg-Stadt es nicht schafft, eine Streitigkeit zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden zu beenden, sind für den weiteren Verlauf ausschließlich die luxemburgischen Gerichte zuständig, um sich dieser Streitigkeit anzunehmen und diese beizulegen.
18. Verarbeitung personenbezogener Daten
18.1. Ein zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter geschlossener Vertrag kann die Bedingung voraussetzen, dass der Reiseveranstalter vom Reisenden personenbezogene Daten erhebt, deren Verarbeitung für die Vertragserfüllung und / oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. In diesem Fall können die Daten vom Reiseveranstalter verarbeitet, aufgezeichnet und archiviert oder sogar an Dritte oder Subunternehmer weitergegeben werden. Die gesamte Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt gemäß luxemburgischem Recht und EU-Recht, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (Nr. 679/2016 / EU).
18.2. Sofern nicht anders angegeben, enthalten diese Daten den Namen des Reisenden oder seines / ihrer Vertreter(s) (wenn es sich um eine juristische Person handelt), eine Postanschrift, eine Rechnungsadresse, eine E-Mail-Adresse. Wenn dies jedoch für die Vertragserfüllung erforderlich ist, können die vom Reisenden übermittelten Informationen umfangreicher sein.
18.3. Der Zugriff auf diese Daten ist abgesichert und der Reiseveranstalter wird den Reisenden über jede unbefugte Nutzung der Daten in Kenntnis setzen.
18.4. Der Reisende erklärt, darüber informiert worden zu sein, dass er einerseits, gemäß den luxemburgischen Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu jeder Zeit das Recht hat, auf die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese zu berichtigen und andererseits das Recht hat, die Verarbeitung seiner Daten zu verweigern, infolgedessen sich der Reiseveranstalter das Recht vorbehält, den Abschluss eines Vertrages, in dem solche Daten zur Vertragsausführung notwendig wären, zu verweigern.
18.5. Die Daten können über die gesamte Dauer des Vertrags und zehn Jahre nach dessen Ablauf sichergestellt werden, unbeschadet etwaiger Verjährungsfristen, gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen, die eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen.
19. Wichtige Anmerkungen
19.1. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen sind für den Kunden nur dann verbindlich, wenn er darüber vor Abschluss des Reisevertrages schriftlich informiert wurde.
19.2. Bei Abschluss des Reisevertrages handelt der Kunde sowohl für sich selbst als auch für die anderen im Vertrag eingetragenen und an der Reise teilnehmenden Personen.
19.3. Ist Weber Tours s.à r.l. nicht der Reiseveranstalter, sondern tritt als Vermittler oder Einzelhändler auf, so gelten für den zwischen Weber Tours s.à r.l. und dem Kunden abgeschlossenen Reisevertrag die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.