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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Voyages Emile Weber ist bemüht, diese Webseiten im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseiten und diese mobilen Applikationen sind wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4

  • PDF-Dokumente, die alle Daten zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel enthalten (Fahrpläne, Haltestellen, etc.).
  • Einige Bilder, die komplexe Informationen enthalten, wie zum Beispiel Bilder welche keine detaillierte, relevante, strukturierte Beschreibung enthalten.
  • Es gibt Textbausteine, die als JPG-Dateien auf der Seite implementiert sind, bei denen es schwierig ist, die Lesbarkeit anzupassen (zum Beispiel Vergrößerung der Zeichen, Änderung der Farben, der Schriftart …). 
  • Einige wenige HTML-Code-Gültigkeitsfehler können die assistierenden Technologien stören.
  • Auf einigen Seiten wird der Inhalt unlesbar wenn der Zeilenabstand, die Abstände zwischen Absätzen, Buchstaben und Wörtern vergrößert werden.
  • Einige „Frames“ haben kein Titelattribut.
  • Einige Farben haben ein unzureichendes Kontrastverhältnis.
  • Für jede Information, die durch Farbe dargestellt wird, gibt es keine Alternative zur Farbe (z.B. ein Symbol, eine Textur, Zahlen).
  • Es gibt einige Links, bei denen der Kontext des Ziels des Links nicht korrekt dargestellt wird.
  • Es gibt Links, die nur grafische Objekte (Bilder, Icons, etc.) enthalten, bei denen die textlichen Alternativen zu den Bildern fehlen. Es handelt sich dabei um „leere“ Links, die durch Überschriften ersetzt werden müssen.
  • Einige Komponenten, die JavaScript-Ereignisse verarbeiten, zum Beispiel Komponenten, die Inhalte anzeigen respektive ausblenden, verwenden Links anstelle von Schaltflächen.
  • Auf einigen Seiten werden leere Absätze verwendet, um Abstände zu erzeugen, anstatt ein Style Sheet zu verwenden.
  • Auf einigen Seiten ist die Funktionalität Inhaltsbereiche ein- oder auszublenden für Assistenztechnologien nicht verfügbar.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die auf der Website verfügbaren PDF-Dokumente mit allen Daten zur Nutzung entsprechen nicht der europäischen Norm EN 301 549. 
  • Einige der auf der Website veröffentlichten Videos sind aufgrund von Ressourcenbeschränkungen nicht untertitelt.

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

  • Herunterladbare Dokumente, die von einer Drittverwaltung bereitgestellt werden, unterliegen nicht unserer Kontrolle.
  • Alle interaktiven Karten sind ausgenommen.
  • Die folgenden Inhalte sind durch die Anwendung der im Rechtsrahmen definierten Ausnahmen abweichend geregelt:
    • Videos (keine Texttranskription, synchronisierte Untertitel und Audiobeschreibung).

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. März 2022 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von diesen Internetseiten im RGAA 4 festgelegten Anforderungen.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an info@vew.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.

Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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